Orgelsteuer?!

  • Mit größter Empörung las ich heute im hiesigen Amtsblatt von der Absicht, eine ORGELSTEUER einzuführen! Grundlage hierfür ergäbe sich aus dem Recht der Gemeinden, für lokale Einrichtungen nach Maßgabe der kommunalen Abgabenordnungen entsprechende Steuern zu erheben. Im Falle der Orgeln kämen diese Abgaben dann den vielen notleidenden kulturellen Einrichtungen zugute, welche massiv durch Städte und Gemeinden unterstützt werden.



    Begründet wird dieser Schritt mit der Tatsache, daß die meisten großen Pfeifenorgeln häufig zu einem großen Teil von der öffentlichen Hand mitfinanziert worden sind. Als Besteuerungsgrundlage soll die Anzahl der Register dienen, gedacht sei eine jährliche Abgabe von 7,50 Euro pro klingendes Register.



    Auch wenn diese Verordnung noch nicht rechtskräftig beschlossen wurde, so möchte ich in jedem Fall bereits jetzt mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln dagegen Widerspruch einlegen. Ganz besonders müssen unsere Hausorgeln, insbesondere die selbstgebauten, von der Abgabenregelung befreit bleiben.



    Bitte unterstützt mich in dem Vorhaben, indem Ihr hier mit möglichst stichhaltigen Begründungen ebenfalls Euren Unmut zum Ausdruck bringt; ich werde die entsprechenden Beiträge dann kopieren und der Stadtverwaltung vorlegen.



    Vielen Dank für Euer Bemühen, unser liebgewordenes Hobby steuerfrei zu halten,

    es grüßt Euch, in Sorge, aber nicht tiefbetrübt,

    Wolfgang.

  • Hallo Wolfgang,

    da Hausorgeln in der Regel ohne öffentliche Mittel gebaut werden, dürften sie, so wie ich die Informationen auf der offiziellen Internetseite der Steuerbehörde gelesen habe, ohnehin automatisch befreit sein. Es dürfte dadurch auch die angegebene Strafe nicht zur Geltung kommen, wenn eine Orgel nicht selbständig vom Besitzer angemeldet wird.

    Ich habe mir das Formular gerade heruntergeladen, es ist nicht so schwer auszufüllen. Ich werde es auf alle Fälle ausfüllen und absenden. Sicher ist sicher.

    Immerhin hat mein Orgelgebläse, die beiden Manuale sowie ein Metallpfeifenregister einmal in einer Kirchenorgel Dienst getan.

    Die maximale Quote für Orgelsteuerrechtlich unschädliche 20% könnte damit - je nach Berechnungsgrundlage - womöglich schon erreicht sein.

    Und auch wenn meine Orgel keineswegs durch öffentliche Mittel gefördert worden ist,

    immerhin habe ich Teile von ihr in öffentlichen Verkehrsmitteln _be_fördert.

    Womöglich wird das angerechnet.



    Das Thema sollte weiterhin beobachtet werden, aber ich denke, kein Hausorgelbesitzer sollte für seine Orgel die neue Registersteuer bezahlen!



    Johannes